Indikation
Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren, insbesondere wenn:
- eine Rückkehr in den familiären Kontext zunächst nicht möglich ist,
- eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung im Herkunftssystem nicht ausreichend gewährleistet erscheint,
- ein erhöhter pädagogischer Unterstützungsbedarf eine intensive und verlässliche Begleitung erforderlich macht,
- eine tragfähige Lebensperspektive entwickelt und der Alltag nachhaltig stabilisiert werden soll.
Die konkrete Passung und die Voraussetzungen einer Aufnahme werden im Einzelfall mit dem zuständigen Jugendamt geklärt.
Rechtlicher Rahmen
Das Angebot benennt die §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII als rechtliche Grundlagen. Die passende Hilfe und die Voraussetzungen der Aufnahme werden im Einzelfall mit dem zuständigen Jugendamt geklärt.