Indikation
Aufnahme von Jugendlichen ab zwölf Jahren, insbesondere wenn:
- eine Rückkehr in den familiären Kontext zunächst nicht möglich ist,
- eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung im Herkunftssystem nicht ausreichend gewährleistet erscheint,
- psychosomatische oder psychosoziale Auffälligkeiten eine verlässliche pädagogische Begleitung erforderlich machen,
- eine mittel- bis langfristige Lebensperspektive und vorbereitende Schritte in die Selbstständigkeit entwickelt werden sollen.
Die konkrete Passung und die Voraussetzungen einer Aufnahme werden im Einzelfall mit dem zuständigen Jugendamt geklärt.
Rechtlicher Rahmen
Das Angebot benennt die §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII als rechtliche Grundlagen. Die passende Hilfe und die Voraussetzungen der Aufnahme werden im Einzelfall mit dem zuständigen Jugendamt geklärt.